Rechtsanwalt Dr Ekkehard Beck

Herr Rechtsanwalt Dr. Ekkehard Beck ist Kanzler a. D. der Universität Bayreuth und verfügt über großes praktisches und theoretisches Wissen im Wissenschafts- und Hochschulrecht.

Das betrifft sowohl die Organisation von Universitäten und Hochschulen als solche als auch das Personalrecht (insbesondere von Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern) und das Recht der Studierenden inkl. des Prüfungsrechts. Zum Berufungsverfahren von Professoren bietet Dr. Beck auch Beratung und Coaching an.

Darüber hinaus ist Dr. Ekkehard Beck dem Kunst-und Kulturrecht verbunden und verfügt über breite Kenntnisse im Stiftungs- und Vereinsrecht.

Vita

  • 1999: Ernennung zum Kanzler an der Universität Bayreuth

  • 2016: Eintritt in die Kanzlei

Rechtsgebiete