Rechtliche Möglichkeiten für VW-Kunden

Sie können folgendes tun:

  1. Bei Fahrzeugen, die seit der Auslieferung noch keine zwei Jahre alt sind, liegt ein sogenannter Mangel vor.
    Selbst wenn der VW-Konzern die Software aktualisiert, muss je nachdem, welche Technik eingesetzt wird, zumindest mit einem erhöhten Verbrauch von Harnstoff oder von Kraftstoff gerechnet werden. Es handelt sich hierbei um einen Mangel nach dem Gewährleistungsrecht und dem Kunden stehen die sich insoweit ergebenden Gewährleistungsansprüche (Schadensersatz, usw.) zu.
  2. Sollte der tatsächliche Kraftstoffverbrauch um mehr als 10% über dem vertraglich zugesagten Kraftstoffverbrauch liegen, wäre nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof die sogenannte Erheblichkeitsgrenze für Mängel erreicht. Das bedeutet, dass der Kunde den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären könnte.
  3. Fest steht, dass die Kunden insbesondere älterer Fahrzeuge arglistig getäuscht worden sind.
    Wenn für die Kaufentscheidung insbesondere die Einhaltung bestimmter Emissionswerte sowie Verbrauchswerte entscheidend gewesen sind, haben die Kunden die Möglichkeit, diese Verträge wegen arglistiger Täuschung innerhalb eines Jahres ab Kenntnis anzufechten. Die Jahresfrist für den VW-Skandal dürfte ca. ab der 39. Kalenderwoche 2015 zu laufen begonnen haben.
  4. Jeder Kunde kann von seinem VW-Händler bzw. vom Konzern Auskunft darüber verlangen, ob in seinem Fahrzeug die betroffene Software verbaut ist. Dieser Auskunftsanspruch wäre erforderlichenfalls auch gerichtlich durchsetzbar.
  5. Sollte ein betroffenes Fahrzeug nicht den maßgebenden Zulassungsbestimmungen entsprechen, könnte Gefahr bestehen, dass das Kraftfahrbundesamt möglicherweise die Betriebserlaubnis widerruft. In diesem Fall wäre der Händler bzw. der Hersteller schriftlich aufzufordern, für etwa dadurch entstehende Schäden einzustehen.
  6. Denkbar ist auch, dass ein betroffenes Fahrzeug einer Wertminderung deswegen unterliegt. Mögliche Gründe dafür wären, dass das Fahrzeug die zugesicherten Eigenschaften nicht aufweist und das Vertrauen der Verbraucher in die Fahrzeuge des VW-Konzerns erschüttert hat. Auch deswegen wäre zu empfehlen, den VW-Händler bzw. Hersteller schriftlich aufzufordern, für einen insoweit eintretenden Schaden aufzukommen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung der sich für Sie ergebenden Ansprüche, falls Ihr Fahrzeug von diesem Skandal betroffen ist. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich dazu beraten.

Weitere Themen