
Herr Rechtsanwalt Schmidt darf aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrung sowohl die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht als auch die Bezeichnung Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht zu führen.
Seit 1995 bearbeitet er in der Kanzlei Dr. König Heinold und Kollegen in Bayreuth zivilrechtliche Mandate, überwiegend in den Bereichen Familienrecht, Mietrecht, Wohneigentumsrecht und Nachbarschaftsrecht und hat sich hierbei Spezialwissen angeeignet. Neben den klassischen Feldern des Familienrechts und Mietrechts ist Herr Rechtsanwalt Schmidt überwiegend für Wohnungseigentümergemeinschaften tätig.
Vita
1986: Zulassung als Rechtsanwalt
1986 – 1994: Tätigkeiten in Kanzleien in München und Hof
1995: Eintritt in die Kanzlei Dr. König & Kollegen
1996: Fachanwalt für Familienrecht
2000: Fusion der Kanzlei Heinold & Dr. Loydl mit der Kanzlei Dr. König & Kollegen
2004: Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtsgebiete
Mietrecht
Sind Sie Vermieter, Mieter oder betreiben eine Hausverwaltung? Im Bereich des Mietrechts gibt es viele rechtliche Fragestellungen, bei denen sich die Unterstützung durch einen Anwalt empfiehlt: Wir sind gerne für Sie da.
Familienrecht
Mit unseren Rechtsanwälten Peter Schmidt und Alexander Loehr haben Sie starke Partner für familienrechtliche Fragen an der Seite, die sich für Ihr Recht einsetzen.