Rechtsanwalt Peter Schmidt

Herr Rechtsanwalt Schmidt darf aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrung sowohl die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht als auch die Bezeichnung Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht zu führen.

Seit 1995 bearbeitet er in der Kanzlei Dr. König Heinold und Kollegen in Bayreuth zivilrechtliche Mandate, überwiegend in den Bereichen Familienrecht, Mietrecht, Wohneigentumsrecht und Nachbarschaftsrecht und hat sich hierbei Spezialwissen angeeignet. Neben den klassischen Feldern des Familienrechts und Mietrechts ist Herr Rechtsanwalt Schmidt überwiegend für Wohnungseigentümergemeinschaften tätig.

Kontakt

Jetzt Termin vereinbaren

Vita

  • 1986: Zulassung als Rechtsanwalt

  • 1986 – 1994: Tätigkeiten in Kanzleien in München und Hof

  • 1995: Eintritt in die Kanzlei Dr. König & Kollegen

  • 1996: Fachanwalt für Familienrecht

  • 2000: Fusion der Kanzlei Heinold & Dr. Loydl mit der Kanzlei Dr. König & Kollegen

  • 2004: Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsgebiete