Bußgeld / Ordnungswidrigkeiten
Verfasst am 12.Jun.2019 von Karsten SchieseckWenn Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt wird gilt es innerhalb der kurzen Einspruchsfrist zu entscheiden, ob hiergegen erfolgreich vorgegangen werden kann. Wir unterstützen Sie dabei.
Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid und können – wenn der Einspruch erfolgversprechend erscheint – innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Einspruchsfrist (in der Regel 2 Wochen) Widerspruch einlegen.
Durch unser interdisziplinäres Team können wir Sie nicht nur bei Bußgeldfragen, sondern auch bei anderen damit verbundenen verkehrsrechtlichen Fragen unterstützen.
Karsten Schieseck
Rechtsanwalt | Fachwalt für Strafrecht | Lehrbeauftragter an der Universität Bayreuth