Verwaltungsrecht
Verfasst am 12.Jun.2019 von Dr. Volker HampelAls eine von wenigen im Verwaltungsrecht spezialisierte Kanzlei beraten und vertreten wir Bürger (insbesondere Beamte), Kommunen und Behörden in allen Abschnitten des Verwaltungsverfahrens.
Im Verwaltungsrecht stehen sich die Beteiligten – anders als im Privatrecht – nicht auf gleicher Ebene gegenüber, weil es hier um die Rechtsbeziehungen des Einzelnen gegenüber einer übergeordneten Gewalt (z.B. Staat, Gemeinde, öffentliche Körperschaft) geht.
Aus diesem Grund unterscheidet sich ein Rechtsstreit im Verwaltungsrecht grundlegend von einem solchen im Privatrecht. So geht jeder behördlichen Entscheidung ein Verwaltungsverfahren voraus, das eigens gesetzlich geregelt ist. Auch der Prozess bei einem Verwaltungsgericht weicht deutlich von einem Rechtsstreit vor den Zivilgerichten ab. Dabei sind wir darauf bedacht, durch zeitnahe Kontaktaufnahme mit den Entscheidungsträgern Ihren Interessen so früh wie möglich ausreichend Gehör zu verschaffen, um einen langwierigen Prozess zu vermeiden.
Unsere Kanzlei ist seit nahezu 30 Jahren spezialisiert im Verwaltungsrecht tätig und hat mit dem Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Volker Hampel einen kompetenten Ansprechpartner für Ihre Belange.
Schwerpunktmäßig ist unsere Kanzlei in folgenden Gebieten des Verwaltungsrechts tätig:
Dr. Volker Hampel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht | Spezialist im Beamtenrecht