Vertragsrecht
Verfasst am 12.Jun.2019 von Dr. Uwe LoydlUnser Leben wird geprägt durch allerlei Verträge. Wir unterstützen bei der Erstellung und beraten bei Vertragsverletzungen.
Sowohl im Privatrecht als auch im Unternehmensrecht existieren die verschiedensten Vertragsarten (wie z. B. Bauvertrag, Arbeitsvertrag, Erbvertrag, Miet- / Pachtvertag, Leasingvertrag oder Versicherungsvertrag). Wir unterstützen Sie bei der Verfassung und Durchsetzung von Verträgen.
Dabei ist stets auch das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berücksichtigen. Zu beachten ist nämlich, dass nicht jede Vertragsklausel rechtskonform ist, sondern als missbräuchliche Klausel möglicherweise unwirksam ist. Der privatautonomen Gestaltungsfreiheit durch Vertrag werden dadurch Grenzen gesetzt.
Daher ist bei der Erstellung eines Vertrages – aber auch bei Vertragsverletzungen – Spezialwissen unabdingbar. Wir beraten bereits seit Jahrzehnten Unternehmen und Privatpersonen auf den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Sei es z.B. bei einem anspruchsvollen Kauf-/Verkauf eines Unternehmens, eines Autokaufs oder bei Miete und Vermietung von Gewerbeobjekten oder Wohnräumen.
Gewährleistungsrecht
Kaufverträge und Werkverträge sind essentieller Bestandteil des Geschäftsverkehrs. Bei der Durchführung sowie bei den damit zusammenhängenden Aktivitäten beider Vertragsparteien kommt es dann häufig zu Streit, vor allem wenn es um vorhandene Mängel geht. Das Thema der Gewährleistung ist daher von zentraler Bedeutung für die erfolgreiche Vertragsabwicklung.
Verletzt der Verkäufer oder Werkunternehmer seine Pflicht, indem er eine mangelhafte Ware liefert oder ein mangelhaftes Werk herstellt, bedeutet dies keine ordnungsgemäße Vertragserfüllung. Zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche ist es wichtig, Spezialisten an der Seite zu haben, die sich im Bereich Gewährleistungsrecht bestens auskennen.
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Gewährleistungsrechts. Wir helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Dr. Uwe Loydl
Rechtsanwalt