1. Kein formgültiges Testament
Ein Erblasser kann ein Testament wirksam nur höchst persönlich errichten.
Dieses ist eigenhändig zu schreiben und zu unterzeichnen oder aber zur Niederschrift eines Notars zu erklären (öffentliches Testament).
Unklare Formulierungen im Testament
Beim letzten Willen sollten Sie unklare Formulierungen vermeiden.
Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass der eigene letzte Wille keine Umsetzung findet, da er falsch ausgelegt wird.
Vererben als Tabu-Thema zu Lebzeiten
Bereits zu Lebzeiten sollten Sie über Gestaltungen von Vermögensübertragungen aus steuerlichen Gründen nachdenken.
Das ist insbesondere bei Vorhandensein einer Immobilie oder eines Unternehmens bzw. -anteilen wichtig. In einem solchen Fall helfen Kanzleien wie Dr. König und Kollegen, um alle Fragen zu Erbvertrag, Erbfolge, steuerliche Konsequenzen, Schenkung, Freibeträge und Fristen zu klären.
Keine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Wer entscheidet bei einer späteren Gebrechlichkeit oder geistigen Umnachtung?
Bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht ist zu beachten, dass das Gesetz abweichend vom allgemeinen Vertretungsrecht für die Einwilligung des Vertreters in ärztliche Maßnahmen verlangt, dass die Vollmacht die Vertretung in diesen Bereichen ausdrücklich umfasst. Entsprechendes gilt im Bereich der Aufenthaltsbestimmung.
Zum Nachweis im Rechtsverkehr empfiehlt sich -obwohl nicht vorgeschrieben- die Einhaltung einer Form, am besten die notarielle Beurkundung. Insbesondere hat die notarielle Beurkundung den in der Praxis oft unterschätzten Vorzug, dass bei Verlust der Vollmachtsurkunde eine neue Ausfertigung erteilt werden kann. Die notarielle Vollmacht wahrt darüber hinaus zwingende Formerfordernisse, insbesondere was Grundstücksgeschäfte angeht.
Fazit: Was ist wichtig beim Vererben?
Für einen Laien ist das Thema Erbrecht häufig undurchsichtig. Unsere Kanzlei in Bayreuth hat langjährige Erfahrung im Bereich Erbrecht, daher können wir Sie fundiert beraten. Deshalb lassen Sie sich rechtzeitig durch uns beraten.