
Herr Rechtsanwalt Dr. Volker Hampel ist einer der wenigen Spezialisten im Beamtenrecht im Nordbayerischen Raum. Neben der anwaltlichen Betreuung beamtenrechtlicher Mandate ist er auch Mitautor eines beamtenrechtlichen Kommentars. Aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und fundierten praktischen Erfahrung wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer Bamberg die Bezeichnung „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“ verliehen. In diesem Bereich ist er außerdem Mitautor eines baurechtlichen Kommentars und nimmt regelmäßig an diesbezüglichen Fortbildungen teil.
Neben dem Beamtenrecht liegt sein Schwerpunkt auf dem Gebiet des Baurechts, wobei er aufgrund seiner Qualifikation besondere Fachkompetenz im Bereich des Öffentlichen Baurechts hat.
Vita
2004: Zulassung als Anwalt
2010: Eintritt in die Kanzlei
2012: Fachanwalt für Verwaltungsrecht
2014: Promotion zum Thema „Der Datenbegriff im Strafgesetzbuch“
Rechtsgebiete

Wissenschafts- und Hochschulrecht
Vielleicht sind wir die einzige Kanzlei in Bayern, die sich dem Wissenschaftsrecht in allen seinen Facetten widmet.
Vergaberecht
Als eine der wenigen Kanzleien in der Region sind wir auch in der komplexen Materie des Vergaberechts tätig. Dabei vertreten wir Bieter innerhalb einer öffentlichen Ausschreibung.

Wirtschaftsverwaltungsrecht
Aufgrund unseres Schwerpunktes im Bereich Verwaltungsrecht bearbeiten wir regelmäßig Mandate im Wirtschaftsverwaltungsrecht und unterstützen Gewerbetreibende unterschiedlichster Art.
Beamtenrecht
Wir vertreten den Beamten gegenüber dem Dienstherrn u.a. in Zusammenhang mit Beförderungen, Beurteilungen, Dienstunfällen, vorzeitiger Ruhestandsversetzung und Disziplinarverfahren.
Kommunalrecht
Im Bereich Kommunalrecht vertreten wir einzelne Bürger gegenüber der Kommune. Für Kommunen sind wir bei Streitigkeiten zwischen Gemeinden bzw. zwischen Gemeindeorgangen aktiv bzw. beraten diese rechtlich.
Verwaltungsrecht
Als eine von wenigen im Verwaltungsrecht spezialisierte Kanzlei beraten und vertreten wir Bürger (insbesondere Beamte), Kommunen und Behörden in allen Abschnitten des Verwaltungsverfahrens.