Medizinrecht umfasst hauptsächlich die Feststellung und Regulierung von Personenschäden, die durch ärztliche Behandlungsfehler aufgetreten sind. Haben Sie einen solchen Fall? Dann wenden Sie sich an unseren Rechtsanwalt Dr. Uwe Loydl!
Man versteht dabei unter „Arzthaftung“ die Schadensersatzpflicht eines Arztes gegenüber einem Patienten bei schuldhaften Handeln, die infolge der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit entsteht.
Hintergründe zum Arzthaftungsrecht
Rechtlich betrachtet kommt dann, wenn ein Arzt einen Patienten behandelt, ein sog. Behandlungsvertrag zustande. Auf der Grundlage dieses Behandlungsvertrages schuldet der Arzt die Einhaltung der erforderlichen Sorgfaltspflichten bei der Behandlung.
Bei diesem Vertrag handelt es sich rechtlich in der Regel um einen sog. Dienstvertrag. Dies bedeutet, dass der Arzt dem Patienten nicht einen bestimmten Erfolg – die Heilung des Patienten -, sondern nur fachgerechte Bemühungen mit dem Ziel der Heilung oder Linderung von Beschwerden schuldet.
Verstößt er gegen bestehende Sorgfaltspflichten, dann ist der Arzt dem Patienten zum Schadensersatz verpflichtet. Die Haftung lässt sich natürlich auch auf die Rechtsnorm der unerlaubten Handlung stützen, da der Arzt ja zugleich unberechtigt auch die Gesundheit beeinträchtigt bzw. die körperliche Integrität des Patienten verletzt.
Rechtliche Beratung bei Behandlungsfehlern
Das Behandlungs- und Arzthaftungsrecht ist in Deutschland durch das Patientenrechtegesetz gesetzlich geregelt. Wenn der Patient aufgrund einer Sorgfaltspflichtverletzung des Arztes einen Gesundheitsschaden erlitten hat, dann kann er vom behandelnden Arzt Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.
Bei der Beurteilung der Frage, ob Ihnen als Patient gegenüber dem Arzt Schadensersatzansprüche zustehen bzw. die vom Patienten behaupteten Ansprüche Ihnen gegenüber als Arzt gerechtfertigt sind, unterstützen wir Sie. Unser Rechtsanwalt Dr. Uwe Loydl hat langjährige Berufserfahrung im Bereich Arzthaftungsrecht bzw. Medizinrecht und bringt daher umfassende Erfahrung mit.
Neben dem typischen Behandlungsfehler unterstützen wir Sie auch bei weiteren medizinrechtlichen Fällen.
Unsere Leistungen im Bereich Medizinrecht
- Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Behandlungsfehlern
- Fehlende bzw. mangelhafte Aufklärung durch den Behandler
- Dokumentationsfehler in der Behandlung
- Organisationsfehler bei ärztlicher Behandlung
- Geburtsschäden
Wir beraten und vertreten dabei sowohl Ärzte, als auch Patienten in allen medizinrechtlichen Fragen. Benötigen Sie Unterstützung in diesem Fachgebiet? Dann kontaktieren Sie Rechtsanwalt Dr Uwe Loydl und lassen Sie sich unverbindlich in unserer Kanzlei in Bayreuth oder unserer Niederlassungen in Marktredwitz beraten!
Medizinrecht
In unserer Kanzlei verfügen wir über eine jahrzehntelange Erfahrung auf dem Rechtsgebiet des Medizin- und Arzthaftungsrechts. Wir beraten und vertreten sowohl Ärzte als auch Patienten in allen medizinrechtlichen Fragen.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrechts ist so komplex, dass es sinnvoll ist, in Konfliktsituationen einen Anwalt einzuschalten. Wir vertreten in unserer spezialisierten Kanzlei sowohl Arbeitnehmer und Angestellte als auch Arbeitgeber.
Mietrecht
Sind Sie Vermieter, Mieter oder betreiben eine Hausverwaltung? Im Bereich des Mietrechts gibt es viele rechtliche Fragestellungen, bei denen sich die Unterstützung durch einen Anwalt empfiehlt: Wir sind gerne für Sie da.
Verkehrsrecht
Ob Unfall, Bußgeldbescheid oder Fahrerlaubnisfragen – Wir bieten Ihnen eine umfassende verkehrsrechtliche Betreuung an. Dabei arbeiten unsere Spezialisten für jedes Rechtsproblem interdisziplinär.
Baurecht
Wir sind eine der wenigen Kanzleien in dieser Region, die sowohl im privaten Baurecht als auch im öffentlichen Baurecht spezialisiert tätig ist. Zu unseren Mandanten zählen neben dem privaten Verbraucher, Bauunternehmer, Architekten sowie Kommunen.