Kanzlei Dr. König & Kollegen Unternehmensnachfolge

Jedes Jahr werden viele Milliarden Euro vererbt. Manchmal möchte ein Erblasser jedoch, dass sein Vermögen nicht oder aber zumindest nicht sofort auf seine Erben übertragen wird.

Gründe für den Einsatz eines Testamentsvollstreckers

Die Motive hierfür können insbesondere darin liegen, dass

  • eine Zerschlagung des Nachlasses droht, der Erblasser jedoch den Nachlassbestand auf längere Zeit erhalten möchte
  • minderjährige Erben vorhanden sind, die noch einer bestimmten Hilfe bedürfen
  • im Rahmen einer Erbengemeinschaft ein Miterbe privilegiert werden soll
  • die Unternehmensnachfolge gesichert werden soll
  • der Nachlass vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger des Erben geschützt werden soll
  • die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft erleichtert werden soll
  • der Erblasser befürchtet, der Erbe werde seine letztwilligen Anordnungen nicht oder nur unvollständig umsetzen

Der Testamentsvollstrecker ist Treuhänder des hinterlassenen Vermögens und zugleich Inhaber eines privaten Amtes. Damit ist eine große Verantwortung verbunden. Nicht nur juristischer Sachverstand ist gefordert, sondern auch Verhandlungsgeschick und oft auch kaufmännische Fähigkeiten.

Durch entsprechende Gestaltung im Rahmen seiner letztwilligen Verfügung kann der Erblasser einen ihn genehmen Testamentsvollstrecker einsetzen und auch den Aufgabenkreis näher konkretisieren.

Ihr Testamentsvollstrecker bei Dr. König und Kollegen

Herr Rechtsanwalt Dr. Uwe Loydl ist auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung tätig und wurde nach erfolgreichem Testat bei der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. in die DVEV – Testamentsvollstreckerliste aufgenommen.

Herr Rechtsanwalt Dr. Loydl berät insoweit sowohl bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung, übernimmt aber auch gerne das Amt eines Testamentsvollstreckers.

Dr. Uwe Loydl
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Rechtsanwalt

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