Im Bereich Wirtschaftsverwaltungsrecht helfen wir Gewerbetreibenden bei sämtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gewerbeordnung (GewO). Das gilt insbesondere bei Beginn des Betriebes eines (weiteren) Gewerbes.

Anwaltliche Beratung ist in diesem Zusammenhang beispielweise notwendig, um eine drohende Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit nach § 35 GewO zu verhindern.

Weitere Bereiche des Gewerberechts

Ebenso sind wir tätig innerhalb des Handwerkrechts (HwO) und des Gaststättenrechts (Gaststättengesetz). Spezialisiert sind wir in diesem Bereich bei der Beratung von Gast-/Vergnügungsstätten sowie Spielotheken im Zusammenhang mit gewerbe-, gaststätten- und baurechtlichen Fragestellungen.

Schließlich werden wir regelmäßig auf dem Gebiet des Subventions- und Beihilferechts tätig und helfen insbesondere Mandanten im Zusammenhang mit einer (drohenden) Rückforderung von erhaltenden Subventionen.

Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Volker Hampel auf diesen Spezialgebieten des Verwaltungsrechts als qualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung. Gerne können Sie einen Termin für eine unverbindliche Erstberatung mit ihm in unserer Kanzlei in Bayreuth oder unseren Niederlassungen in München und Marktredwitz vereinbaren.

Dr. Volker Hampel
Dr. Volker Hampel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht | Spezialist im Beamtenrecht

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