Die Herausforderung bei der Bewertung eines Unternehmens ist es, das richtige Maß zu finden: Der Käufer könnte Risiken und Haftungen – sowohl wirtschaftlicher als auch rechtlicher Art – nicht richtig einschätzen Der Verkäufer könnte das Unternehmen bzw. eine Beteiligung weit unter seinem „wirklichen“ Wert abgeben.

Da in den nächsten drei Jahren allein in Bayern mehr als 24.000 Unternehmensübergaben anstehen, gewinnt eine korrekte Unternehmensbewertung immer mehr an Relevanz.

Wichtige Fragen vor der Unternehmensbewertung

Wenn sich ein mittelständischer Unternehmer zu einer Bewertung des Unternehmens entschließt, benötigt er eine entsprechende Navigation durch folgende Problembereiche:

  1. Benötigt man für die anstehende Transaktion (Kauf, Verkauf oder Auseinandersetzung) überhaupt eine „Unternehmens- oder Anteilsbewertung“?
  2. Wenn ja, welche Dimension und „Tiefe“ müsste eine solche Bewertung haben, welche Verfahren kommen in Frage? Gibt es „einfache“ Verfahren? Mit welchen Honorarkosten ist zu rechnen?
  3. Wie könnte eine Unternehmensbewertung für ein „realtypisches“ mittelständisches Unternehmen (zwischen 50 und 150 Mitarbeitern, unter 50 Mio. EUR Jahresumsatz) dimensioniert werden?
  4. Welche Partner können bei der Unternehmenswertermittlung helfen und auch den ganzen Transaktionsprozess vertrauensvoll begleiten, wenn dies erforderlich sein sollte?

Wann ist eine Unternehmensbewertung notwendig?

Wenn sich zwei oder mehr Partner darüber einig sind, können grundsätzlich „Preisfindungen“ für Transaktionen auch durch Schätzung und „per Handschlag“ erfolgen. Das wäre in dieser Phase der „billigste“ Weg.

Dazu ist aber die Bereitschaft notwendig, alle möglichen negativen Konsequenzen rechtlicher und wirtschaftlicher Art dann auch zu tragen. Auf Ausnahmen familien- und erbrechtlicher oder gerichtlicher Verfahren soll hier nicht eingegangen werden.

Eine Unternehmensbewertung ist besonders dann sinnvoll, wenn:

  • Transaktionen aber eine gewisse Größe oder Komplexität haben
  • Der Transaktionsbeteiligte von „objektiven“ Grundlagen ausgehen will
  • Der Transaktionsbeteiligte seine Chancen und Risiken bei der anstehenden Transaktion vorher kennen will

Dimension und Tiefe einer solchen Bewertung hängen zum einen von der kommerziellen Komplexität und zum anderen aus den aus einer Erstanalyse erkennbaren betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und vor allem auch rechtlichen Risikopotentialen des Bewertungsobjektes ab.

Unternehmensbewertung – anspruchsvolle Schnittstelle zwischen Recht und Betriebswirtschaft

Es gibt wenige Gebiete, die Betriebswirtschaft und Recht interdisziplinär so eng miteinander verzahnen. Herausfordernd ist dabei, wie ein Unternehmenswert – vor allem für kleine und mittlere Unternehmen – risikoadäquat und trotzdem noch „finanzierbar“ ermittelt werden kann.

Eine umfangreiche Unternehmenswertermittlung dürfte für Kleinstunternehmen nicht wirtschaftlich sein. Aber sowohl bei kleinen als auch mittleren Unternehmen (KMU) wird heute für fast alle Zwecke eine Bewertung nach einem Ertragswertverfahren als sachgerecht angesehen.

Welche Faktoren spielen bei der Bewertung eine Rolle?

Bei der Bewertung ist vor allem die „übertragbare Ertragskraft“ in Zukunft und die grundsätzliche Dominanz der „Ertragswertmethode“ wichtig.

Zur Erstellung eines Zukunftserfolgswertes müssen dazu die finanziellen Überschüsse ermittelt werden, die das Unternehmen „nachhaltig“ erzielen kann. Das bezieht – und das macht die eigentliche Herausforderung aus – möglichst alle wichtigen Risiken und Chancen ein, die auf diese finanziellen Überschüsse und damit auf die übertragbare Ertragskraft einwirken können. Eine notwendige Vorgehensweise, wie sie vor allem die „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ des IDW Standards S 1 i.d.F. 2008 vorsehen.

Und hier treffen dann kommerzielle Einflüsse, wie zukünftige Ertrags- und Aufwandsentwicklungen, nicht abweisbarer Investitionsbedarf, Kundenbindungspotentiale u. a. und rechtliche (oft auch steuerliche) Einflüsse aufeinander.

Beispiel:

Wenn ein Käufer private Haftungen eingehen, Sicherheiten stellen oder mit Nachschusspflichten rechnen muss, ist es wichtig, dass die Auswirkungen privater Haftungen oder zu stellender Sicherheiten in Zahlungsströme – Cash-flows – [z. B. als „Quasi-Avalprovisionen“] „umgerechnet“ werden und damit die Einflüsse auf die finanziellen Überschüsse in Zukunft erkennbar werden.

Aus fundiert ermittelten zukünftigen finanziellen Überschüssen wird durch Kapitalisierung (Diskontierung auf einen festzulegenden Bewertungsstichtag) ein Barwert errechnet. Dieser kann als „Unternehmenswert“ Verhandlungsgrundlage sein.

Nicht nur zur richtigen Erfassung wirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher Risiken, sondern auch zur Dimensionierung des „Kapitalisierungszinssatzes“ sind sowohl betriebswirtschaftliche als auch juristische Grundsätze zu beachten (z. B. Bewertungsparameter, wie Basiszinssatz, Marktrisikoprämie, Betafaktor).

Zur Frage, welche Dimension und „Tiefe“ eine solche Bewertung haben müsste und ob es nicht doch „einfache“ Verfahren gibt, sind Größenordnung, Verbundstruktur und Komplexität des zu bewertenden Unternehmens primär maßgeblich.

Standards bei der Unternehmensbewertung

Dabei „greift“ der Standard IDW S 1 grundsätzlich bei größeren mittelständischen Betrieben, Großunternehmen, Kapitalgesellschaften – also vor allem bei Unternehmen mit einem sehr ausgeprägten Rechnungs-, Planungs- und Kontrollsystem und einem weitgehend von den Eigentümern unabhängigem Management.

Einfache Methoden“, „Praktikerverfahren“, „Multiplikatoren-Preisfindungen“ und ähnliche Preis- und Bewertungsfindungsmethoden können – abgesehen von einigen Berufsgruppen, wie Zahnarztpraxen – höchstens als „Hilfswerte“ für die Plausibilität des Zukunftserfolgswertes herangezogen werden.

Bei kleineren und mittleren Unternehmen mit praktisch brauchbaren, aber nicht besonders ausgeprägten Planungssystem ist die Gefahr, dass mit den „Praktikerverfahren“ falsche Bewertungsergebnisse herauskommen, erheblich höher. Das kann sowohl Käufer als auch Verkäufer bzw. Auseinandersetzungsbeteiligten viel mehr Geld kosten, als eine fundierte und kompetente Unternehmenswertermittlung. Realtypische kleinere und mittlere Unternehmen sollten dafür mit Honorarkosten von 5 bis 15 TEUR rechnen.

Oft ist es für viele „Übergeber“ zusätzlich wichtig, dass das „Lebenswerk“ in die „richtigen Hände“ gerät.  Dazu sollte nicht nur die Vermögens- und Einkommenssicherung des Unternehmers, sondern auch die berufliche Existenz und der Lebensstandard sehr vieler Arbeitnehmer in den betroffenen Betrieben gesichert werden.

In allen Fällen ist es wichtig, dass der betroffene Transaktionsbeteiligte einen vertrauenswürdigen Partner an seiner Seite hat, der ihn während des gesamten Prozesses praktisch bei allen kommerziellen, steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen begleiten kann.

Unsere Kanzlei bringt langjährige Erfahrung im Bereich Unternehmensbewertung mit und kann diesen vertrauenswürdigen Partner für Sie stellen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Bedarf an einer fundierten Bewertung haben!

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