Rechtsanwalt Dr. Uwe Loydl

Die Schwerpunkte der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Uwe Loydl liegen in der Beratung von Unternehmen in wirtschaftlichen Fragestellungen sowie im Bereich des Erbrechts.

Herr Dr. Uwe Loydl ist zudem als Testamentsvollstrecker tätig und wurde nach abgelegtem Testat bei der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. in die Liste der Testamentsvollstrecker der DVEV aufgenommen.

Vita

  • 1990: Zulassung als Rechtsanwalt

  • 1993: Promotion zum Thema: „Der Schutz des Verbrauchers vor belästigender Werbung – eine Untersuchung zum bürgerlichen Recht, Wettbewerbsrecht und europäischen Recht“

  • 2000: Fusion der Kanzlei Heinold & Dr. Loydl mit der Kanzlei Dr. König & Kollegen

Rechtsgebiete