
Die Schwerpunkte der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Uwe Loydl liegen in der Beratung von Unternehmen in wirtschaftlichen Fragestellungen sowie im Bereich des Erbrechts.
Herr Dr. Uwe Loydl ist zudem als Testamentsvollstrecker tätig und wurde nach abgelegtem Testat bei der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. in die Liste der Testamentsvollstrecker der DVEV aufgenommen.
Vita
1990: Zulassung als Rechtsanwalt
1993: Promotion zum Thema: „Der Schutz des Verbrauchers vor belästigender Werbung – eine Untersuchung zum bürgerlichen Recht, Wettbewerbsrecht und europäischen Recht“
2000: Fusion der Kanzlei Heinold & Dr. Loydl mit der Kanzlei Dr. König & Kollegen
Rechtsgebiete
Vertragsrecht
Das Vertragsrecht befasst sich mit dem Abschluss, den Rechtsfolgen [...]
Testamentsvollstreckung
Der Testamentsvollstrecker ist Treuhänder des hinterlassenen Vermögens: Wir sorgen als unabhängige Testamentsvollstrecker dafür, dass der letzte Wille des Erblassers erfüllt wird.
Medizinrecht
In unserer Kanzlei verfügen wir über eine jahrzehntelange Erfahrung auf dem Rechtsgebiet des Medizin- und Arzthaftungsrechts. Wir beraten und vertreten sowohl Ärzte als auch Patienten in allen medizinrechtlichen Fragen.
Verkehrsrecht
Ob Unfall, Bußgeldbescheid oder Fahrerlaubnisfragen – Wir bieten Ihnen eine umfassende verkehrsrechtliche Betreuung an. Dabei arbeiten unsere Spezialisten für jedes Rechtsproblem interdisziplinär.
Baurecht
Wir sind eine der wenigen Kanzleien in dieser Region, die sowohl im privaten Baurecht als auch im öffentlichen Baurecht spezialisiert tätig ist. Zu unseren Mandanten zählen neben dem privaten Verbraucher, Bauunternehmer, Architekten sowie Kommunen.