Kanzlei Dr. König & Kollegen Baurecht

Baurecht für private Bauherren

Der häufigste Fall im privaten Baurecht, den unsere Anwälte in Bayreuth behandeln, ist die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aufgrund von Baumängeln. Hier sichern wir die Beweislage schnellstmöglich beim zuständigen Gericht. Dafür gibt es zwei Wege: Entweder durch die Inanspruchnahme eines Privatsachverständigen oder durch einen Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens. Unsere Anwälte können Sie beraten, welcher Weg für Sie der sinnvollere ist.

Die Realisierung eines privaten Bauvorhabens bedarf oftmals keines förmlichen Genehmigungsverfahrens. Allerdings führen derartige private Bauvorhaben oftmals zu Unstimmigkeiten zwischen den Grundstücksnachbarn. Dabei ist auf der einen Seite verständlich, dass jeder das in seinem Eigentum befindliche Grundstück auch nach seiner Vorstellung nutzen möchte. Auf der anderen Seite gilt es, gegenüber seinem Grundstücksnachbarn ein gewisses Maß an Rücksicht zu nehmen, welches man auch im umgekehrtem Falle einfordern würde.

Baurecht für gewerbliche Auftraggeber

Im gewerblichen Baurecht begleiten wir Bauunternehmer, Architekten und Ingenieure sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei der Abwehr von Haftungsansprüchen. Darüber hinaus sind wir Ansprechpartner hinsichtlich vergütungsrechtlicher Fragestellung, wie beispielsweise bei Nachtragsforderung eines Bauunternehmers oder den Honoraransprüchen des Architekten gemäß der HOAI. Schließlich beraten wir im Zusammenhang mit öffentlichen Vergaben.

Öffentliches Baurecht

Innerhalb des öffentlichen Baurechts vertreten wir einerseits den Bürger, sofern es sich gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Wehr setzten will. Andererseits sind wir beratend für Kommunen bei Aufstellung eines Bebauungsplanes tätig. Dadurch kennen wir beide Seiten und können diese Fähigkeit gewinnbringend in unsere anwaltliche Tätigkeit einbringen.

Bauvorhaben werfen regelmäßig erhebliche bauplanungs- wie auch bauordnungsrechtliche Fragen auf. Diese lassen sich jedoch oftmals durch konstruktive Verhandlungen mit den beteiligten Gemeinden bzw. Behörden lösen. Eine Möglichkeit ist hier beispielsweise der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages bzw. die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. In diesem Zusammenhang unterstützen wir regelmäßig Vorhabenträger durch eine umfassende Beratung oder durch die Beantwortung einzelner auftretender Rechtsfragen.

Als Ansprechpartner mit langjähriger Erfahrung im Bereich des Baurechts steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Volker Hampel zur Verfügung.

Beschäftigt Sie eine Frage aus dem Baurecht? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten!

Dr. Volker Hampel
Dr. Volker Hampel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht | Spezialist im Beamtenrecht

Dr. Volker Hampel

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