Das Beamtenrecht ist kein „abgewandeltes Arbeitsrecht“. Vielmehr ist das Beamtenrecht dadurch gekennzeichnet, dass der Beamte einerseits in einem besonderen Treuverhältnis zu seinem Dienstherrn steht, der Dienstherr andererseits eine besondere Fürsorgepflicht seinem Beamten gegenüber hat. Folglich unterscheidet sich das Beamtenverhältnis von einem sonstigen Beschäftigungsverhältnis durch ein besonders ausdifferenziertes Berufsrecht.
Unsere Kanzlei hat sich als eine von wenigen Kanzleien in Nordbayern auf dem Gebiet des Beamtenrechts spezialisiert. Durch die regelmäßige Vertretung von Beamten aller Tätigkeitsbereiche (Polizeibeamte, Lehrer etc.) und aller Laufbahnen (bzw. Qualifikationsebenen in Bayern) verfügen wir über einschlägige Erfahrungen. Unser Rechtsanwalt Dr. Volker Hampel kann Sie in unserer Kanzlei in Bayreuth oder in unsereren Niederlassungen in Marktredwitz und München umfassend beraten. Zudem publiziert er regelmäßig auf dem Gebiet des Beamtenrechts, insbesondere als Mitautor eines beamtenrechtliche Kommentars.
Häufige Fragen im Beamtenrecht
Die häufigsten Anfragen zu einer anwaltlichen Beratung im Bereich Beamtenrecht stehen in Zusammenhang mit einer Beförderung (einschließlich eines sog. Konkurrentenstreits), der dienstlichen Beurteilung, einem Dienstunfall oder der vorzeitigen Ruhestandsversetzung wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit.
Auch vertreten wir regelmäßig Beamte innerhalb eines gegen sie gerichteten Disziplinarverfahrens und verfügen auf diesem Spezialgebiet ebenfalls über einschlägige und ausreichende Erfahrungen. Spätestens beim Zugang einer Einleitungsverfügung sollte sich der Beamte an uns wenden, damit wir darauf hinwirken, dass der zur Last gelegte Sachverhalt vollständig ermittelt wird, insbesondere auch im Hinblick auf Umstände, die sich für den Beamten günstig auswirken. Es gilt hierbei zu beachten, dass ein Disziplinarverfahren weitreichende Folgen für den Beamten, bis hin zur Entfernung aus dem Dienst haben kann.
Innerhalb des Disziplinarrechts ist es oft so, dass dem Beamten ein Verhalten zur Last gelegt wird, das auch strafrechtlich relevant ist. Aufgrund der umfangreichen Tätigkeit unserer Kanzlei im Strafrecht, können wir Ihnen in derartigen Fällen neben einer Beratung im Disziplinarrecht parallel eine strafrechtliche Beratung bzw. Vertretung durch Herrn Rechtsanwalt Karsten Schieseck anbieten.
Unsere Leistungen im Bereich Beamtenrecht:
- Beförderungen / Konkurrentenklage
- Dienstliche Beurteilung
- Anerkennung eines Dienstunfalls
- vorzeitige Ruhestandsversetzung wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit
- Disziplinarverfahren
Bußgeld / Ordnungswidrigkeit
Wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt wird gilt es innerhalb der kurzen Einspruchsfrist zu entscheiden, ob hiergegen erfolgreich vorgegangen werden kann. Wir unterstützen Sie dabei.
Nebenklage / Zeugenbeistand
Sind Sie Opfer einer Straftat geworden? Wir übernehmen die Vertretung der Nebenklage bzw. den Zeugenbeistand und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!
Jugendstrafrecht
Wenn Jugendliche oder Heranwachsende mit dem Gesetz in Konflikt geraten, braucht es einen erfahrenen Verteidiger, der sich mit den speziellen Anforderungen des Jugendstrafrechts auskennt. RA Karsten Schieseck unterstützt Sie gerne.
Strafverteidigung
Wenn Sie unschuldig oder schuldig einer Straftat bezichtigt werden, kann der strafrechtlich spezialisierte Rechtsanwalt Sie nicht nur über Ihre Rechte und Pflichten aufklären, sondern vor allem dafür sorgen, dass Sie zu Ihrem Recht gelangen.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrechts ist so komplex, dass es sinnvoll ist, in Konfliktsituationen einen Anwalt einzuschalten. Wir vertreten in unserer spezialisierten Kanzlei sowohl Arbeitnehmer und Angestellte als auch Arbeitgeber.
Strafrecht
Mit RA Karsten Schieseck praktiziert in unserer Kanzlei ein im Strafrecht spezialisierter, renommierter Anwalt. Seit nahezu 30 Jahren tritt er erfolgreich als Strafverteidiger für die Interessen seiner Mandanten ein.