Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid und können – wenn der Einspruch erfolgversprechend erscheint – innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Einspruchsfrist (in der Regel 2 Wochen) Widerspruch einlegen.

Durch unser interdisziplinäres Team können wir Sie nicht nur bei Bußgeldfragen, sondern auch bei anderen damit verbundenen verkehrsrechtlichen Fragenunterstützen.

Karsten Schieseck
Karsten Schieseck
Rechtsanwalt | Fachwalt für Strafrecht | Lehrbeauftragter an der Universität Bayreuth

Karsten Schieseck

Rechtsanwalt | Fachwalt für Strafrecht | Lehrbeauftragter an der Universität Bayreuth