Das Jugendstrafrecht hat abweichend zum Verfahren gegen Erwachsene eine Vielzahl von Besonderheiten. Wir begleiten Jugendliche durch dieses Rechtslabyrinth.

Dies gilt schon im ersten Mandantengespräch, in dem wir die Besonderheiten erklären. Zudem stellen wir direkt Weichen, die nur im Jugendstrafverfahren gestellt werden können. Dazu zählt unter anderem die Einordnung, welches Strafrecht Anwendung findet:

  • So klären wir schon frühzeitig bei Beschuldigten, die zwar schon 18 aber noch nicht 21 Jahre alt sind, ab, inwieweit trotz ihres Status als Heranwachsender Jugendstrafrecht angewendet werden kann.
  • Im Jugendstrafverfahren sind Besprechungen bei der Jugendgerichtshilfe vorgeschrieben. Diese bereiten wir mit Ihnen vor. Zusätzlich klären wir Sie über die vielfältigen Ahndungsmöglichkeiten im Jugendstrafrecht auf.
  • In einer Vielzahl von Fällen wird es vor allem darum gehen, evtl. Fehlentwicklungen entgegen zu wirken. Dabei ziehen wir auch immer wieder entsprechende Experten hinzu. Beispielsweise gilt das beim Thema Sucht: Hier geht es gerade bei Jugendlichen darum, entsprechende Maßnahmen der Prävention frühzeitig zu ergreifen

Dank unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Jugendstrafrecht ist unsere Kanzlei in Bayreuth der richtige Ansprechpartner für Sie. RA Schieseck weiß um die Besonderheiten des Strafrechts für Jugendliche und kann Sie entsprechend kompetent unterstützen.

Karsten Schieseck
Karsten Schieseck
Rechtsanwalt | Fachwalt für Strafrecht | Lehrbeauftragter an der Universität Bayreuth

Karsten Schieseck

Rechtsanwalt | Fachwalt für Strafrecht | Lehrbeauftragter an der Universität Bayreuth