Das Jugendstrafrecht hat abweichend zum Verfahren gegen Erwachsene eine Vielzahl von Besonderheiten. Wir begleiten Jugendliche durch dieses Rechtslabyrinth.
Dies gilt schon im ersten Mandantengespräch, in dem wir die Besonderheiten erklären. Zudem stellen wir direkt Weichen, die nur im Jugendstrafverfahren gestellt werden können. Dazu zählt unter anderem die Einordnung, welches Strafrecht Anwendung findet:
- So klären wir schon frühzeitig bei Beschuldigten, die zwar schon 18 aber noch nicht 21 Jahre alt sind, ab, inwieweit trotz ihres Status als Heranwachsender Jugendstrafrecht angewendet werden kann.
- Im Jugendstrafverfahren sind Besprechungen bei der Jugendgerichtshilfe vorgeschrieben. Diese bereiten wir mit Ihnen vor. Zusätzlich klären wir Sie über die vielfältigen Ahndungsmöglichkeiten im Jugendstrafrecht auf.
- In einer Vielzahl von Fällen wird es vor allem darum gehen, evtl. Fehlentwicklungen entgegen zu wirken. Dabei ziehen wir auch immer wieder entsprechende Experten hinzu. Beispielsweise gilt das beim Thema Sucht: Hier geht es gerade bei Jugendlichen darum, entsprechende Maßnahmen der Prävention frühzeitig zu ergreifen
Dank unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Jugendstrafrecht ist unsere Kanzlei in Bayreuth der richtige Ansprechpartner für Sie. RA Schieseck weiß um die Besonderheiten des Strafrechts für Jugendliche und kann Sie entsprechend kompetent unterstützen.
Coaching in Konfliktsituationen
Konflikte innerhalb von Unternehmen können nicht nur strafrechtlich relevant, sondern auch arbeitsrechtlich oder presserechtlich problematisch werden. Wir bieten Coaching zum Umgang und der Bewältigung dieser Konflikte.
Bußgeld / Ordnungswidrigkeit
Wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt wird gilt es innerhalb der kurzen Einspruchsfrist zu entscheiden, ob hiergegen erfolgreich vorgegangen werden kann. Wir unterstützen Sie dabei.
Nebenklage / Zeugenbeistand
Sind Sie Opfer einer Straftat geworden? Wir übernehmen die Vertretung der Nebenklage bzw. den Zeugenbeistand und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!
Jugendstrafrecht
Wenn Jugendliche oder Heranwachsende mit dem Gesetz in Konflikt geraten, braucht es einen erfahrenen Verteidiger, der sich mit den speziellen Anforderungen des Jugendstrafrechts auskennt. RA Karsten Schieseck unterstützt Sie gerne.
Strafverteidigung
Wenn Sie unschuldig oder schuldig einer Straftat bezichtigt werden, kann der strafrechtlich spezialisierte Rechtsanwalt Sie nicht nur über Ihre Rechte und Pflichten aufklären, sondern vor allem dafür sorgen, dass Sie zu Ihrem Recht gelangen.
Strafrecht
Mit RA Karsten Schieseck praktiziert in unserer Kanzlei ein im Strafrecht spezialisierter, renommierter Anwalt. Seit nahezu 30 Jahren tritt er erfolgreich als Strafverteidiger für die Interessen seiner Mandanten ein.