Eine Vertretung durch einen Strafverteidiger bedeutet immer nicht nur die Arbeit an der Lösung der prozessualen Probleme, sondern auch Hilfe bei der Bewältigung jener Schwierigkeiten, die zu den Konflikt mit dem Gesetz geführt haben. Lassen Sie sich bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte von Anfang an von uns helfen, und nicht erst wenn es zu spät ist.

In unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Karsten Schieseck für die Strafverteidigung zuständig. Seit fast 30 Jahren vertritt er engagiert die Interessen seiner Mandanten und wird dafür über den Standort Bayreuth hinaus geschätzt.

Strafverteidigung in Bayreuth

Karsten Schieseck
Karsten Schieseck
Rechtsanwalt | Fachwalt für Strafrecht | Lehrbeauftragter an der Universität Bayreuth

„Verteidigung ist Kampf, Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben….“

Mit diesen Worten beginnt bereits im Jahre 1969 Prof. Dr. Hans Dahs, sein „Handbuch des Strafverteidigers“.

Seit dieser Zeit hat sich zwar viel geändert – insbesondere die Regeln dieses Kampfes, denn die Strafprozessordnung wurde vielfach reformiert, abgeändert und erweitert. Aber über die Jahre sind es nach wie vor Kampfestugenden, die einen Strafverteidiger auszeichnen.

Dazu zählen insbesondere:

  • Bereitschaft jeglichen Kampf akribisch vorzubereiten
  • Kampfeserfahrung, die man nur über viele Schlachten gewinnen kann und die es bei jedem neuen Kampf einzubringen gilt
  • Nicht zuletzt Kampfeswille und Kampfesmut, da man ohne diese Tugenden von vorne herein auf verlorenem Posten steht.

Rechtsanwalt Schieseck bringt durch seine rund 30 jährige Tätigkeit nicht nur die notwendige Erfahrung mit, sondern bereitet jeden einzelnen Fall akribisch vor. Er ist bekannt dafür, sich im „Kampfesgetümmel“ eines Ermittlungsverfahrens und erst recht einer Hauptverhandlung schützend vor sie zu stellen und sie nicht nur „in einigem Abstand“ zu begleiten.

Unsere Leistungen in der Strafverteidigung

Bei der Vorbereitung eines Strafprozesses gilt es nicht nur die staatsanwaltschaftlichen Akten herbeizuziehen und zu studieren. Wir sind überzeugt, dass es unabdingbar ist, den einzelnen Mandanten, seine Lebenssituation aber auch seinen Lebensweg kennen zu lernen, um über strafrechtliche Problematik hinaus helfen zu können. Unser Ziel ist es, dass die Situation, wegen derer ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, sich nicht wiederholt.

Unsere Kanzlei hat sich auf ihre Fahne geschrieben, jeglichen Mandanten – vom kleinen Ladendieb bis hin zum pathologischen Mörder – mit vollem Einsatz und Engagement und letztendlich mit dem notwendigen Kampfesmut zu vertreten.

Ganz gleich, wie sich die Zeiten seit 1969 geändert haben, für uns gilt nach wie vor:
Strafverteidigung ist Kampf – ein Kampf den wir jederzeit bereit sind, für unseren Mandanten zu führen.

Karsten Schieseck

Rechtsanwalt | Fachwalt für Strafrecht | Lehrbeauftragter an der Universität Bayreuth