Im Verwaltungsrecht stehen sich die Beteiligten – anders als im Privatrecht – nicht auf gleicher Ebene gegenüber, weil es hier um die Rechtsbeziehungen des Einzelnen gegenüber einer übergeordneten Gewalt (z.B. Staat, Gemeinde, öffentliche Körperschaft) geht.
Aus diesem Grund unterscheidet sich ein Rechtsstreit im Verwaltungsrecht grundlegend von einem solchen im Privatrecht. So geht jeder behördlichen Entscheidung ein Verwaltungsverfahren voraus, das eigens gesetzlich geregelt ist. Auch der Prozess bei einem Verwaltungsgericht weicht deutlich von einem Rechtsstreit vor den Zivilgerichten ab. Dabei sind wir darauf bedacht, durch zeitnahe Kontaktaufnahme mit den Entscheidungsträgern Ihren Interessen so früh wie möglich ausreichend Gehör zu verschaffen, um einen langwierigen Prozess zu vermeiden.
Unsere Kanzlei ist seit nahezu 30 Jahren spezialisiert im Verwaltungsrecht tätig und hat mit dem Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Volker Hampel einen kompetenten Ansprechpartner für Ihre Belange.
Schwerpunktmäßig ist unsere Kanzlei in folgenden Gebieten des Verwaltungsrechts tätig:
Wirtschaftsverwaltungsrecht
Aufgrund unseres Schwerpunktes im Bereich Verwaltungsrecht bearbeiten wir regelmäßig Mandate im Wirtschaftsverwaltungsrecht und unterstützen Gewerbetreibende unterschiedlichster Art.
Beamtenrecht
Wir vertreten den Beamten gegenüber dem Dienstherrn u.a. in Zusammenhang mit Beförderungen, Beurteilungen, Dienstunfällen, vorzeitiger Ruhestandsversetzung und Disziplinarverfahren.
Kommunalrecht
Im Bereich Kommunalrecht vertreten wir einzelne Bürger gegenüber der Kommune. Für Kommunen sind wir bei Streitigkeiten zwischen Gemeinden bzw. zwischen Gemeindeorgangen aktiv bzw. beraten diese rechtlich.
Verwaltungsrecht
Als eine von wenigen im Verwaltungsrecht spezialisierte Kanzlei beraten und vertreten wir Bürger (insbesondere Beamte), Kommunen und Behörden in allen Abschnitten des Verwaltungsverfahrens.